12.5.2015

 Ihr Recht jetzt verteidigen!

Eine geschlossen auftretende Gruppe von etwa 50 Bürgern aus Mahlow-Waldblick und Lichtenrade haben am 21. 4.2015 verhindert, dass der Ausschuss für Umwelt, Flughafen und Energie (UFE) denTagesordnungspunkt zur Festlegung einer von der Gemeinde bevorzugten Streckenalter­native für die Nordüberfliegung beraten konnte, weil der Raum für diese große Anzahl an Bürgern zu klein war. In einer vergleichbar großen Zahl sind sie auch zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung erschienen.

Was wollen nun unsere Mitbürger aus dem Norden? Dass das Urteil aus dem Prozess gegen die Doppel-belastung des Kerngebiets von Blankenfelde-Mahlow durch An- und Abflüge keine Anwendung in der Wirklichkeit finden soll! Schon das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19.09.2013 festge­stellt, dass zur Nachtzeit das Recht der Menschen im Zentrum verletzt wird, wenn ihnen auch dann noch der Lärm der gen Westen startenden Flugzeuge zugemutet wird. Grundlage für diese Entschei­dung war ein lärmfachliches Gutachten der Deutschen Flugsicherung (DFS), aus dem hervor­ging, dass im Zentrum 2.873 mehr Menschen belastet werden als bei der Nordüberfliegung. Am Tag darf das Bun­des­auf­sichtsamt für Flugsicherheit (BAF) aus Gründen der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit auch den Gerade­aus-Start bevorzugen, aber in der Nachtzeit habe der Lärmschutz der Bevölkerung im Zen­trum den absoluten Vorrang, so das Urteil zu den Flugrouten.

Unsere Mitbürger aus Waldblick wollen nun durch massiven politischen Druck ver­hin­dern, dass unsere Gemeindevertreter zeitnah zu einer Entscheidung finden, die in der Fluglärmkom­mission beraten und zur Entwicklung einer Nordroute führen kann. Die gewonnene Zeit wollen sie nut­zen, um im derzeit noch leeren Raum zwischen Rotem Dudel und dem Wohnpark "Himmel auf Erden" die schnelle Bebau­ung des Wohngebiets Mahlow-Nord zu betreiben, dadurch zu mehr Einwohnern zu kommen, um über den dann für sie besseren Zahlenvergleich den Fluglärm wieder ganz ins Zentrum zurückzuschieben.

Wer aber die De­bat­ten und Abstimmungen im Landtag in Potsdam am 30. April mit verfolgt hat, weiß, dass die Politik nach wie vor einen sehr großen Flughafen will. Insofern wird zu­kün­ftig eine Vertei­lung des Flug­lärms un­­ausweichlich. Aber noch dichtere Besiedlung in einem Gebiet zu­zu­lassen, das unter große Lärm­­be­lastung gerät, ist völlig verantwortungslos ge­genüber den Menschen, die dann noch zusätzlich in dem sehr nahen und sehr ungesunden BER-Umfeld leben sollen.

Wenn Sie das so nicht wollen, dann machen Sie sich doch auch politisch bemerkbar und vertei­di­gen Sie zusammen mit uns von BIMS e. V. und anderen Mitbürgern aus dem Zentrum - am besten beson­nen und ruhig, aber fest und aufrecht! - Ihr Recht auf die Ihnen höchstrich­terlich zugestan­dene nächtliche Lärm­pau­­se. Nehmen Sie deshalb unbedingt teil an der nächsten Sitzung des UFE

... am Dienstag, den 12. Mai 2015 um 19.00 Uhrin der Aula der Astrid Lindgren-Schule, Schulstr. 1, 15831 Mahlow!

Dazu unsere Petition.

Potsdam, den 16.04.2015

Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel (BIMS)

vertreten durch:

Sigrid Zentgraf-Gerlach

1. Vorsitzende

Altes Rad 18

14469 Potsdam

Tel.:0331/55087905

Email:info@bi-mahlow.de

mobil:0175/8566372

An die Gemeindevertretung von Blankenfelde-Mahlow

Karl-Liebknechtstrasse 4

15827 Blankenfelde

Petition zur Annahme der BSV-Nr. GV 22/2015

Die Rechte der Bewohner im Kerngebiet der Gemeinde wahren! - Über Lärmpau­sen für alle Einwohner verhandeln! - Durch Gleichbehandlung aller Einwohner Geschlossen­heit im Kampf gegen den BER erzeugen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 12.11.2014 zu den Flugrouten bei West-Starts über die künftigen Nordbahn des BER wie folgt verfügt:

"Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die 247. Durchführungsver­ord­nung zur Luftverkehrs-Ordnung in der bei Erlass seines Urteils geltenden Fassung rechtswidrig ist, soweit darin bei Benutzung der Startbahn 25 R in der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) die Abflugverfahren GERGA 1 A, GERGA 1 M, TUVAK 1 A, DEXUG 1 A und SUKIP 1 A bis zum Streckenpunkt DB 241 festgelegt sind. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen ..."

Dieser Teil der Urteils war kein Streitpunkt im Revisionsverfahren und ist mithin geltendes Recht. Wir appellieren an die Gemeindevertretung, ohne weiteren Zeitverzug bei der Flug­lärm­kommission Regelungen zu beantragen, die geeignet sind, bei Westwind-Wetterlagen das Recht der Bewohner des Kerngebiets auf Ruhe vor Fluglärm zur Nachtzeit zu wahren.

Dabei ist nicht der Bevorzugung eines einzelnen Ortsteils ein Vorrang einzuräumen, nur weil sich dort temporär immer wieder einmal eine lautstarke Lobby zur Wahrung ihrer partikularen Einzelinteressen for­miert. Und es sind auch keine südlichen Orts­teile zu benachteiligen, nur weil dort die Gegenwehr der Bewohner schwächer aus­fällt. Viel­mehr sollte bei allem, was die Ge­mein­de fordert, das große Ganze einer Flugrouten-Konfiguration im Blick bleiben, die ein aus­ge­wo­genes Fluglärm-Management ermöglicht und für alle BER-Betroffenen eine gesund­heitsfährdende Fluglärm-Belastung mindert, denn das Grundrecht auf Gesundheit gilt für alle Bundesbürger und einen jeden Einwohner der Gemeinde gleichermaßen.

Perspektivisch sollten zur Wahrung eines Rests von Lebensqualität durch Flug­routen und/oder Betriebsregime zeitweise auch Lärm­pau­sen am Tag für alle ange­strebt werden. Auch die Bewohner im Kerngebiet sind nicht die in eine rechtlose Lärm-Paria-Kaste hinein geborenen Dauer-Opfer, denen man gewissenlos alles zumuten darf. Auch sie haben Ohren, mit denen sie hören, fühlen bei Dauer-Lärm Schmerzen und Qual und haben natürlich auch das selbst­ver­ständliche Recht, so lange gesund zu leben wie alle anderen Bundesbür­ger auch. Und auch sie haben Kinder - sogar die meisten Kinder in der Gemeinde! - denen eine ge­sunde Ent­wicklung und gute Bildung genauso zu gönnen ist, wie allen anderen Kinder auch.

Auch sie haben ein Recht, ihr Eigentum an Haus und Garten wenigstens zeitweise un­belastet zu genießen. Und auch sie sind nicht gewillt, auf Dauer alle Maß­­nahmen des ihnen - von wem auch immer! - zugefügten Wertverlusts durch nächtlichen Fluglärm ohne juristische Gegenwehr hinzuneh­men. Durch das Urteil des OVG vom 12.11.2014 wären sie Kläger mit wirklichen Erfolgsaussichten, wenn man ihnen den nächtlichen Fluglärm bei Westwind-Wet­terlagen trotzdem zumutet.

Die Gemeinde sollte ihr Kerngebiet aber im eigenen Interesse nicht einer Lärm-Verslumung preisgeben, und damit einer Entwertung dessen, was diese Gemeinde in ihrer schönen und an Infrastruktur so reichen Mitte ausmacht, Vorschub leisten, um an­dere Ortsteile oder gar künftige Bewoh­ner, die derzeit noch gar nicht in der Gemein­de leben, von allem zu verscho­nen.

Dagegen sollte alles unternommen werden, was die Belastungen ausbalanciert und deshalb geeignet ist, Solida­rität unter allen Einwohnern der Gemeinde zu erzeugen, damit gemein­sam gekämpft wird 1.) gegen den Nachtflug; 2.) gegen eine 3. Start- und Landebahn, gegen eine Kapazitätserweiterung des BER und damit gegen die Errichtung eines Dreh-Kreuzes; 3.) für den planfestgestellten Schallschutz und 4.) für die sofortige Neupla­nung eines zweiten Flughafen-Standortes in Brandenburg.

Und unter Punkt 5. sollten sich die Fraktionen in der Gemeindevertretung selbst darauf ver­pflich­ten, dass künftig der innerkommunale poli­tische Wettbewerb das Thema "Flughafen" weitge­hend ausklammert, damit sich die Geschlossenheit der Gemeinde auch nach außen so darstellt, wie wir alle es dringend brauchen, um uns überhaupt Chancen auf Verbesserun­gen unseres schlimmen Schicksals unter der Last des BER zu erkämpfen.

Die Bewohner von Mahlow-Nord und Waldblick laden wir ein, sich hinter die gemeinsamen Ziele der BIs, der Gemeinde und der Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden zu stellen. Nur so wer­den auch sie ihr zukünftiges Schicksal, spätestens nach dem Bau einer 3. Start- und Landebahn unter den direkten Fluglärm zu geraten, wirklich konstruk­tiv verbessern können. Diese Gefahr droht, denn in einer gestrigen Pressemitteilung hat sich die CDU Brandenburgs zum Bau einer 3. Start- und Landebahn und Kapazitätserweiterungen am BER offen bekannt.

Mit freundlichen GrüßenSigrid Zentgraf-Gerlach, BIMS e. V.

1. Vorsitzende

gez. S. Zentgraf-Gerlach

Wilfried GerlachSchriftführer

gez. W. Gerlach

Diese Petition haben noch weitere 150 Bürger von Blankenfelde-Mahlow unterzeichnet.

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