12.5.2015
Ihr Recht jetzt verteidigen!
Eine geschlossen auftretende Gruppe von etwa 50 Bürgern aus Mahlow-Waldblick und Lichtenrade haben am 21. 4.2015 verhindert, dass der Ausschuss für Umwelt, Flughafen und Energie (UFE) denTagesordnungspunkt zur Festlegung einer von der Gemeinde bevorzugten Streckenalternative für die Nordüberfliegung beraten konnte, weil der Raum für diese große Anzahl an Bürgern zu klein war. In einer vergleichbar großen Zahl sind sie auch zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung erschienen.
Was wollen nun unsere Mitbürger aus dem Norden? Dass das Urteil aus dem Prozess gegen die Doppel-belastung des Kerngebiets von Blankenfelde-Mahlow durch An- und Abflüge keine Anwendung in der Wirklichkeit finden soll! Schon das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19.09.2013 festgestellt, dass zur Nachtzeit das Recht der Menschen im Zentrum verletzt wird, wenn ihnen auch dann noch der Lärm der gen Westen startenden Flugzeuge zugemutet wird. Grundlage für diese Entscheidung war ein lärmfachliches Gutachten der Deutschen Flugsicherung (DFS), aus dem hervorging, dass im Zentrum 2.873 mehr Menschen belastet werden als bei der Nordüberfliegung. Am Tag darf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit (BAF) aus Gründen der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit auch den Geradeaus-Start bevorzugen, aber in der Nachtzeit habe der Lärmschutz der Bevölkerung im Zentrum den absoluten Vorrang, so das Urteil zu den Flugrouten.
Unsere Mitbürger aus Waldblick wollen nun durch massiven politischen Druck verhindern, dass unsere Gemeindevertreter zeitnah zu einer Entscheidung finden, die in der Fluglärmkommission beraten und zur Entwicklung einer Nordroute führen kann. Die gewonnene Zeit wollen sie nutzen, um im derzeit noch leeren Raum zwischen Rotem Dudel und dem Wohnpark "Himmel auf Erden" die schnelle Bebauung des Wohngebiets Mahlow-Nord zu betreiben, dadurch zu mehr Einwohnern zu kommen, um über den dann für sie besseren Zahlenvergleich den Fluglärm wieder ganz ins Zentrum zurückzuschieben.
Wer aber die Debatten und Abstimmungen im Landtag in Potsdam am 30. April mit verfolgt hat, weiß, dass die Politik nach wie vor einen sehr großen Flughafen will. Insofern wird zukünftig eine Verteilung des Fluglärms unausweichlich. Aber noch dichtere Besiedlung in einem Gebiet zuzulassen, das unter große Lärmbelastung gerät, ist völlig verantwortungslos gegenüber den Menschen, die dann noch zusätzlich in dem sehr nahen und sehr ungesunden BER-Umfeld leben sollen.
Wenn Sie das so nicht wollen, dann machen Sie sich doch auch politisch bemerkbar und verteidigen Sie zusammen mit uns von BIMS e. V. und anderen Mitbürgern aus dem Zentrum - am besten besonnen und ruhig, aber fest und aufrecht! - Ihr Recht auf die Ihnen höchstrichterlich zugestandene nächtliche Lärmpause. Nehmen Sie deshalb unbedingt teil an der nächsten Sitzung des UFE
... am Dienstag, den 12. Mai 2015 um 19.00 Uhrin der Aula der Astrid Lindgren-Schule, Schulstr. 1, 15831 Mahlow!
Dazu unsere Petition.
Potsdam, den 16.04.2015
Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel (BIMS)
vertreten durch:
Sigrid Zentgraf-Gerlach
1. Vorsitzende
Altes Rad 18
14469 Potsdam
Tel.:0331/55087905
Email:info@bi-mahlow.de
mobil:0175/8566372
An die Gemeindevertretung von Blankenfelde-Mahlow
Karl-Liebknechtstrasse 4
15827 Blankenfelde
Petition zur Annahme der BSV-Nr. GV 22/2015
Die Rechte der Bewohner im Kerngebiet der Gemeinde wahren! - Über Lärmpausen für alle Einwohner verhandeln! - Durch Gleichbehandlung aller Einwohner Geschlossenheit im Kampf gegen den BER erzeugen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 12.11.2014 zu den Flugrouten bei West-Starts über die künftigen Nordbahn des BER wie folgt verfügt:
"Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die 247. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung in der bei Erlass seines Urteils geltenden Fassung rechtswidrig ist, soweit darin bei Benutzung der Startbahn 25 R in der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) die Abflugverfahren GERGA 1 A, GERGA 1 M, TUVAK 1 A, DEXUG 1 A und SUKIP 1 A bis zum Streckenpunkt DB 241 festgelegt sind. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen ..."
Dieser Teil der Urteils war kein Streitpunkt im Revisionsverfahren und ist mithin geltendes Recht. Wir appellieren an die Gemeindevertretung, ohne weiteren Zeitverzug bei der Fluglärmkommission Regelungen zu beantragen, die geeignet sind, bei Westwind-Wetterlagen das Recht der Bewohner des Kerngebiets auf Ruhe vor Fluglärm zur Nachtzeit zu wahren.
Dabei ist nicht der Bevorzugung eines einzelnen Ortsteils ein Vorrang einzuräumen, nur weil sich dort temporär immer wieder einmal eine lautstarke Lobby zur Wahrung ihrer partikularen Einzelinteressen formiert. Und es sind auch keine südlichen Ortsteile zu benachteiligen, nur weil dort die Gegenwehr der Bewohner schwächer ausfällt. Vielmehr sollte bei allem, was die Gemeinde fordert, das große Ganze einer Flugrouten-Konfiguration im Blick bleiben, die ein ausgewogenes Fluglärm-Management ermöglicht und für alle BER-Betroffenen eine gesundheitsfährdende Fluglärm-Belastung mindert, denn das Grundrecht auf Gesundheit gilt für alle Bundesbürger und einen jeden Einwohner der Gemeinde gleichermaßen.
Perspektivisch sollten zur Wahrung eines Rests von Lebensqualität durch Flugrouten und/oder Betriebsregime zeitweise auch Lärmpausen am Tag für alle angestrebt werden. Auch die Bewohner im Kerngebiet sind nicht die in eine rechtlose Lärm-Paria-Kaste hinein geborenen Dauer-Opfer, denen man gewissenlos alles zumuten darf. Auch sie haben Ohren, mit denen sie hören, fühlen bei Dauer-Lärm Schmerzen und Qual und haben natürlich auch das selbstverständliche Recht, so lange gesund zu leben wie alle anderen Bundesbürger auch. Und auch sie haben Kinder - sogar die meisten Kinder in der Gemeinde! - denen eine gesunde Entwicklung und gute Bildung genauso zu gönnen ist, wie allen anderen Kinder auch.
Auch sie haben ein Recht, ihr Eigentum an Haus und Garten wenigstens zeitweise unbelastet zu genießen. Und auch sie sind nicht gewillt, auf Dauer alle Maßnahmen des ihnen - von wem auch immer! - zugefügten Wertverlusts durch nächtlichen Fluglärm ohne juristische Gegenwehr hinzunehmen. Durch das Urteil des OVG vom 12.11.2014 wären sie Kläger mit wirklichen Erfolgsaussichten, wenn man ihnen den nächtlichen Fluglärm bei Westwind-Wetterlagen trotzdem zumutet.
Die Gemeinde sollte ihr Kerngebiet aber im eigenen Interesse nicht einer Lärm-Verslumung preisgeben, und damit einer Entwertung dessen, was diese Gemeinde in ihrer schönen und an Infrastruktur so reichen Mitte ausmacht, Vorschub leisten, um andere Ortsteile oder gar künftige Bewohner, die derzeit noch gar nicht in der Gemeinde leben, von allem zu verschonen.
Dagegen sollte alles unternommen werden, was die Belastungen ausbalanciert und deshalb geeignet ist, Solidarität unter allen Einwohnern der Gemeinde zu erzeugen, damit gemeinsam gekämpft wird 1.) gegen den Nachtflug; 2.) gegen eine 3. Start- und Landebahn, gegen eine Kapazitätserweiterung des BER und damit gegen die Errichtung eines Dreh-Kreuzes; 3.) für den planfestgestellten Schallschutz und 4.) für die sofortige Neuplanung eines zweiten Flughafen-Standortes in Brandenburg.
Und unter Punkt 5. sollten sich die Fraktionen in der Gemeindevertretung selbst darauf verpflichten, dass künftig der innerkommunale politische Wettbewerb das Thema "Flughafen" weitgehend ausklammert, damit sich die Geschlossenheit der Gemeinde auch nach außen so darstellt, wie wir alle es dringend brauchen, um uns überhaupt Chancen auf Verbesserungen unseres schlimmen Schicksals unter der Last des BER zu erkämpfen.
Die Bewohner von Mahlow-Nord und Waldblick laden wir ein, sich hinter die gemeinsamen Ziele der BIs, der Gemeinde und der Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden zu stellen. Nur so werden auch sie ihr zukünftiges Schicksal, spätestens nach dem Bau einer 3. Start- und Landebahn unter den direkten Fluglärm zu geraten, wirklich konstruktiv verbessern können. Diese Gefahr droht, denn in einer gestrigen Pressemitteilung hat sich die CDU Brandenburgs zum Bau einer 3. Start- und Landebahn und Kapazitätserweiterungen am BER offen bekannt.
Mit freundlichen GrüßenSigrid Zentgraf-Gerlach, BIMS e. V.
1. Vorsitzende
gez. S. Zentgraf-Gerlach
Wilfried GerlachSchriftführer
gez. W. Gerlach
Diese Petition haben noch weitere 150 Bürger von Blankenfelde-Mahlow unterzeichnet.
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